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Investitionsförderung
Jetzt investieren – 30% sofort steuerlich geltend machen.
Nutzen Sie den Investitions-Booster 2025 für Ihre neue Betriebsausstattung.
Mit dem am 1. Juli 2025 gestarteten Investitionsprogramm der Bundesregierung können Unternehmen ihre Ausstattung degressiv mit bis zu 30 % pro Jahr abschreiben. Das betrifft auch Investitionen in Betriebseinrichtungen wie Regalanlagen, Lagerbühnen oder Spindsysteme. Setzen Sie Ihre Investition jetzt gemeinsam mit der BERGER GROUP um – und nutzen Sie die neuen Abschreibungsvorteile.
Ihre Benefits
30 % Abschreibung bereits im ersten Jahr
– schnellere steuerliche Entlastung
Mehr Liquidität durch weniger Steuerlast
– mehr Spielraum für Folgeinvestitionen
Investitionszeitraum
bis Ende 2027
– Planungssicherheit für aktuelle und kommende Projekte
Wettbewerbsvorteil durch moderne Ausstattung
– mehr Effizienz, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit
Checkliste – Können Sie die 30% Abschreibung nutzen?
- Sie investieren in Ausstattung, die überwiegend betrieblich genutzt wird.
- Es handelt sich um ein bewegliches Anlagegut, nicht um ein Gebäude oder Grundstück.
- Die Lieferung/Herstellung erfolgt zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027.
- Ihr Unternehmen bilanziert (pflichtig oder freiwillig) und nutzt die reguläre AfA nach § 7 EStG.
Beispiel aus der Praxis
Unser Kunde kauft eine Spindanlage mit Investitionskosten in Höhe von 87.652,64 €.
| Bisherige Abschreibung im ersten Jahr (linear über 15 Jahre): | 6.260,90 € |
| Abschreibung mit Investitionsförderung im ersten Jahr: | 26.295,79 € |
| Booster-Effekt: | 20.034,89€ |