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Investitionsförderung

Jetzt investieren – 30% sofort steuerlich geltend machen.

Investitionsförderung

Nutzen Sie den Investitions-Booster 2025 für Ihre neue Betriebsausstattung.

Mit dem am 1. Juli 2025 gestarteten Investitionsprogramm der Bundesregierung können Unternehmen ihre Ausstattung degressiv mit bis zu 30 % pro Jahr abschreiben. Das betrifft auch Investitionen in Betriebseinrichtungen wie Regalanlagen, Lagerbühnen oder Spindsysteme. Setzen Sie Ihre Investition jetzt gemeinsam mit der BERGER GROUP um – und nutzen Sie die neuen Abschreibungsvorteile.

Ihre Benefits

30 % Abschreibung bereits im ersten Jahr
– schnellere steuerliche Entlastung

Mehr Liquidität durch weniger Steuerlast
– mehr Spielraum für Folgeinvestitionen

Investitionszeitraum
bis Ende 2027
– Planungssicherheit für aktuelle und kommende Projekte

Wettbewerbsvorteil durch moderne Ausstattung
– mehr Effizienz, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit

Checkliste – Können Sie die 30% Abschreibung nutzen?

  • Sie investieren in Ausstattung, die überwiegend betrieblich genutzt wird.
  • Es handelt sich um ein bewegliches Anlagegut, nicht um ein Gebäude oder Grundstück.
  • Die Lieferung/Herstellung erfolgt zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027.
  • Ihr Unternehmen bilanziert (pflichtig oder freiwillig) und nutzt die reguläre AfA nach § 7 EStG.

Beispiel aus der Praxis

Unser Kunde kauft eine Spindanlage mit Investitionskosten in Höhe von 87.652,64 €.

Bisherige Abschreibung im ersten Jahr (linear über 15 Jahre): 6.260,90 €
Abschreibung mit Investitionsförderung im ersten Jahr: 26.295,79 €
Booster-Effekt: 20.034,89€
Die Investitionsförderung gilt auch für andere Produkte aus dem BERGER Sortiment. Entdecken Sie jetzt auch:
Hinweis: Diese Information stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bitte lassen Sie mögliche steuerliche Vorteile und Abschreibungen im Rahmen des Investitionsprogramms von Ihrem Steuerberater oder rechtlichen Beistand prüfen.
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    Telefon: 030 / 657 630 44