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Wir leben Spinde. Und wenn wir gemeinsam mit Ihnen ein Projekt durchführen, dann werden auch Sie Spinde lieben und leben lernen! Die Schaffung von Garderobenräumen und Umkleidebereichen für Mitarbeitende unterliegt in den meisten Bereichen von Industrie, Handel und Handwerk der Arbeitsstättenrichtlinie. Die permanente Anpassung der Bereiche an die Arbeitsstättenverordnung kann von Betrieben als belastend oder herausfordernd angesehen werden. Bei uns ist die Einhaltung der Arbeitsstättenrichtlinie Standard und unsere Lösungen sind ideal auf diese zurechtgeschneidert. Unsere Spinde ergänzen das Raumkonzept und sorgen für eine optimale Betreuung der Mitarbeitenden unter Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung.
Die Arbeitsstättenverordnung sorgt für einen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ist Teil des Gesundheitsschutzes der Betriebsangehörigen. Eine zeitgemäße Ausgestaltung der Arbeitsumgebung soll ebenfalls durch die Verordnung erfüllt werden. Für die meisten Unternehmen (ausgenommen sind beispielsweise Teile der Landwirtschaft) ist die Verordnung verpflichtend, sodass ein hohes Interesse an deren Einhaltung besteht. Die Gewerbeaufsicht und der Arbeitsschutz sind für die Überprüfung zuständig, wobei verschiedene Indikatoren die Ausgestaltung der Verordnung bestimmen.
Liegen betriebliche Gründe vor, die das Tragen von einer bestimmten Arbeitskleidung erfordern, müssen generell Umkleideräume mit Umkleideschränken (Spinden) eingerichtet werden. Unter diese Regel fällt jegliche Arbeitskleidung, egal ob sie z.B. für die Sicherheit, Hygiene oder lediglich ein einheitliches Auftreten sorgen soll. Um die Privatsphäre der Mitarbeitenden beim Wechsel zwischen Berufs- und Privatkleidung zu gewährleisten, müssen sich diese Spinde in abschließbaren Räumen, die nicht einsehbar sind und nicht anderweitig genutzt werden, befinden.
Unternehmen bzw. Betriebsstätten aus Industrie, Handel und Handwerk mit mehr als neun Mitarbeitenden müssen getrennte Umkleideräume für Männer und Frauen vorhalten. Kleinere Betriebsstätten können, sofern die Arbeitszeiten ein zeitlich versetztes Umziehen ermöglichen, auch einen einzigen Raum dafür zur Verfügung stellen. Gleiches gilt übrigens auch für Toiletten- und Waschräume sowie die Wege zu diesen, sollten sie nicht unmittelbar an den Umkleideraum anschließen. Sollten weniger als 5 Betriebsangehörige an einem Standort arbeiten, so dürfen Umkleide, Toilette und Dusch-/Waschbereich auch in einem einzigen Raum sein, wobei hier besonders auf die Ansprüche einer guten Belüftung geachtet wird.
Um den Mitarbeitenden die Möglichkeit einzuräumen, ihre persönlichen (Wert-)Gegenstände und die Privatkleidung sicher und sauber aufzubewahren, muss für jeden Mitarbeitenden ein Spind oder Umkleideschrank zur Verfügung stehen. Dieser muss immer ausreichend Platz, eine Belüftung, ein Ablagefach sowie ein Verschlusssystem besitzen. Unsere Spinde für betriebliche Umkleideräume erfüllen die Maße der Arbeitsstättenverordnung und gehen auch darüber hinaus. Die Arbeitsstättenrichtlinie sieht für die Umkleideräume in Betrieben eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen vor, welche von den Betrieben umgesetzt werden müssen. Die Ausstattung von solchen Umkleideräumen ist unsere Profession – die Einhaltung der Vorgaben bei idealer Raumnutzung ist unser Spezialgebiet. Unser erfahrenes Team sorgt nicht nur für die Erfüllung der Arbeitsstättenverordnung, sondern integriert Ihre Ideen und den Firmengeist in den geschaffenen Raum.
Gemeinsam mit Ihnen ermittelt unser Beraterteam die genauen Bedarfe für Ihr Studio. Im Anschluss visualisieren wir für Sie unsere Planung in 3-D und übernehmen gemeinsam mit Ihnen die gesamte Projektabwicklung.
BERGER-Spinde bietet alle gängigen Verschlussvarianten an. Sie können für Ihre Mitglieder z.B. zwischen klassischen Münzpfandschlössern, mechanischen oder elektronischen Codeschlössern oder modernen RFID-Schlössern wählen. Wir beraten Sie gerne zur passenden Verschlussvariante.
Oder möchten Sie Ihre bestehenden Spinde mit innovativen und hygienischen Transponderschlössern ausstatten? Dann kontaktieren Sie uns!
Die Umkleideräume sollen zum allgemeinen Look&Feel Ihres Studios passen und eine Wohlfühlathmosphäre für Ihre Mitglieder schaffen. Die Materialien unserer Spinde, egal ob Stahl, MDF (mitteldichte Holzfaserplatte) oder HPL (High Pressure Laminate), sind besonders geeignet für Umkleideräume und garantieren eine lange Haltbarkeit und hygienische Reinigungsmöglichkeiten. Zudem können Sie aus beinahe unendlich vielen Farben wählen. Grundlage hierfür sind die RAL-Farben. Auch individuelle Gestaltungen sind mit uns natürlich möglich.
und Abnahme der neuen BERGER Spindanlage
In Betrieben, in denen es zur Verschmutzung und Verunreinigung der Berufsbekleidung kommen kann, muss diese strikt von der Privatkleidung getrennt werden. Ziel ist die Vermeidung von Kontaminationen. Damit Keime, Bakterien und Schadstoffe nicht in die Umwelt und in die heimischen vier Wände gelangen, braucht es Schränke, in den die Arbeits- und Alltagskleidung unabhängig voneinander aufbewahrt werden können. Dieses Prinzip nennt sich Schwarz-Weiß-Trennung und zählt wohl zu den wichtigsten Hygienerichtlinien in beispielsweise landwirtschaftlichen Unternehmen sowie Laboren.
Standard Maße (HxBxT)
Ob bei der Feuerwehr, in landwirtschaftlichen Betrieben oder im Labor – Z-Spinde sind überall dort zu finden, wo die sogenannte Schwarz-Weiß-Trennung zum Berufsalltag gehört. Das ist in allen Industriebereichen der Fall, in denen Schmutz, Keime und Schadstoffe anfallen. Damit diese nicht weiter verteilt oder mit nach Hause genommen werden, muss die private Kleidung strikt von der Berufskleidung getrennt werden.
Standard Maße (HxBxT)
Anzahl Abteile | 1 | 2 | 3 | 4 |
Abteilbreite 30 cm | 180 x 30 x 50 | 180 x 60 x 50 | 180 x 90 x 50 | 180 x 120 x 50 |
Abteilbreite 40 cm | 180 x 40 x 50 | 180 x 80 x 50 | 180 x 120 x 50 |
Schwere körperliche Arbeit, Kontakt mit Schmutz sowie Schadstoffen, Einsätze bei Wind und Wetter – manche Branchen fordern nicht nur das Personal, sondern auch ihre Arbeitskleidung. Damit diese nach Dienstschluss trocknen und atmen kann, muss sie richtig aufbewahrt werden.
Arbeitskleidung kann nass und feucht werden. Doch wohin nach dem Dienst mit der nassen beziehungsweise feuchten Arbeitskleidung? Diese jedes Mal zu waschen und dann zu trocknen, ist zeitaufwendig und kaum ökologisch. Also muss die Berufskleidung so aufbewahrt werden, dass sie zügig und vollständig trocknen kann und am nächsten Tag wieder einsatzbereit ist.
Standard Maße (HxBxT)
Mögliche Varianten
Stuttgarter Str. 125
70825 Korntal-Münchingen
Telefon: 030 / 657 630 44
Fax: 030 / 657 630 45
E-Mail: info@berger-spinde.de
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